Nach der „Letzten Fehde“ von 1559 wurde Dithmarschen in drei Teile geteilt, wobei Herzog Adolf I. von Schleswig-Holstein-Gottorf das nördliche, sein Bruder Herzog Johann von Schleswig-Holstein-Hadersleben das mittlere und König Friedrich II. von Dänemark das südliche Drittel („Suiderdruddendeel“) erhielten.
Bereits 1561 war ein Landregister (LA Schleswig, 102 AR S.-Dithm. 1561) erstellt, das die Grundlage für die Besteuerung der Landeigentümer und Kätner bildete. Zuvor hatte es in Dithmarschen keine umfassenden Steuerregister gegeben.
Den die Bauern betreffenden Teil des Landregisters findet man auch in dem Büchlein von E. Freytag (1949) „Das Dithmarscher Landregister des Süderdrittenteils vom Jahre 1561. Hans Christians Druckerei und Verlag, Hamburg 36“. In den Amtsregistern wurden die Landflächen damals in römischen Ziffern angegeben, bei deren Interpretation einige Besonderheiten zu beachten sind. Diese waren Freytag zwar im Prinzip bekannt, aber dennoch unterliefen ihm einige, wenn auch wenige und unbedeutende Fehler.
Im Amtsregister von 1561 findet sich noch diese Anmerkung:
„By dussen Burschop tho mercken dat de juist vorgangene hohe flodt dem ostermor upgedreven, vnd den acker beosten der thwoiten belegen vnß halven manß hoch vnd thom dele hoger, mit Mor beworpen, datt de Jhenigen den solcken acker tho gehort, densulven weder thor sodt noch thor gresing gebrucken konen, derhalven se ock nicht darvor vpleggen konen, deß ackerß Iß 18½ morgen 6½ scheff vnd Iß enem Jderen souele he darsuluest gehadt ahn synen morgen tall afgetagen vnd syndt die nhamen denen etwaß afgetagen tho Rugge In dem Register vertecknet, ock wieuvl Inen Jederen afgethagen.“
Ich lese den Text so: Die just überstandene Sturmflut hat Torf aufgetrieben und eine Ackerfläche von insgesamt 25.5 ha (18½ Morgen 6½ Scheffel) östlich der „thwoiten“ halbmannshoch bzw. mannshoch mit Torf beworfen, so dass diese weder zur Saat noch zur Gräsung gebraucht werden kann und die betroffenen Bauern deshalb dafür keine Steuern zahlen können („derhalven se ock nicht davor vpleggen konen“). Die betroffene Morgenzahl wurde einem jedem („enem Jderen“) der Bauern abgezogen („afgetagen“). Deren Namen war auf der Rückseite („tho Rugge“) des Registers verzeichnet („vertecknet“), auch wieviel Fläche einem jeden der Bauern abgezogen wurde.
Allerdings habe ich die zitierte Liste auf der Rückseite nicht gefunden – vielleicht habe ich sie übersehen. Ersatzweise präsentiere ich die Liste aus dem Amtsregister von 1563 (LA Schleswig, 102 AR S.-Dithm. 1563).
Die erwähnte Sturmflut fand im Januar 1561 statt, über die es in der von Jensen (1913) verfassten Chronik des Kirchspiels St. Margarethen auf S. 281 heißt: „Zerstörung des Hochmoors bei Ostermoor auf großer Strecke“ und „mit großer Mühe gelang es, eine eingerissene Moorkuhle zu überdeichen“. Diese Moorkuhle vermutete Lippert (1962, in Dithmarschen, Heft 2, 42 – 44) östlich der Ostertweute.
Nun ist die Frage, welche der Tweuten im Amtsregister gemeint gewesen sein könnte. Ein Abgleich der Namen der Bauern, deren Land durch das Moor unbrauchbar gemacht worden war, mit denen im Ackerschatzregister zeigt, dass erstere sich am Ende des Ackerschatzregisters konzentrieren. Der erste Hof im Ackerschatzregister ist der von Hans Wilcken, der den Kern des 1637 von meinem Vorfahren Boyen Claus Boye gegründeten Hofs bildete. Dieser Hof lag vermutlich im äußersten Osten der Bauerschaft, im Osten und Norden grenzte er an das Wüste Moor.
Ich gehe also davon aus, dass man bei der Erstellung des Ackerschatzregisters im Osten begann und dann systematisch nach Westen voranschritt. Dann ergibt sich: Die geschädigten Flächen befanden sich im äußersten Westen der Bauerschaft an der dortigen Tweute, der Wurtleutetweute.
Zu den Flächenmaßen:
- 600 Süderdithmarscher Quadratruten = 15 Süderdithmarscher Scheffel = 1 Süderdithmarscher Morgen
- 1 Morgen = 1.3475 ha, 1 Scheffel = 0.0898 ha, 1 Quadratrute = 22.4581 Quadratmeter
Die Bauerschaft Ostermohr umfasste damals das Gebiet zwischen Elbe und Hochmoor sowie zwischen Schenkeldeich im Osten und Eddelaker Fleet im Westen, wobei die Bauerschaft von Oldeburwurden, gelegen an der Elbe zwischen der Mündung des Eddelaker Fleets und der Westertweute, nicht dazu gehörte. Diese Bauerschaft war laut Freytag (1948) 100.5 M., 79.5 Sch. und 10 R. (= 142.5 ha) groß (ohne Kätner-Land). Dagegen betrug die gesamte Fläche der Bauerschaft Ostermohr nach meiner Rechnung 705.8 ha (Bauern-Land plus Kätner-Land), wobei der Anteil des Kätner-Landes nur 18.2 ha groß war.
Wie das Landregister zeigt, besaßen selbst die größten Bauern in der Ostermoorer Feldmark nur von 10 bis knapp 20 M Land (13 – 25 ha).
Bei den Namen der Bauern finden sich nur Patronyme, während die Kätner interessanterweise bereits häufig moderne Namen, d.h. Familiennamen, trugen. Ich vermute, dass die Bauern Alteingesessene waren, während es sich bei den Kätnern vorwiegend um Zugewanderte handelte.
Anmerkung: Eine Übersicht über weitere Register finden Sie →hier.